Das nachfolgende Manifest über persönliche Mitteilungen im MausNet (PM-Manifest) soll uns allen, Benutzern und Sysops, Klarheit darüber verschaffen, wie persönliche Mitteilungen im MausNet behandelt werden, welchen Stellenwert sie für uns haben. Angestrebt ist ein briefähnlicher Status, der die Privatheit von PMs garantieren soll, soweit dies im Medium von DFÜ innerhalb unseres Netzes, des MausNets, erreichbar ist. Dieses Manifest ist für alle Sysops im MausNet verbindlich.
Auf einer MAUS eingehende PMs werden zur Zeit unverschlüsselt gespeichert. Dies geschieht in einer einzigen großen Datei, die allenfalls mit einem Disketteneditor eingesehen werden könnte, nicht aber mit der Box-Software (MAUS oder Quark) selbst. Wenn das nächste Netz mit anderen Mäusen gefahren wird, werden die neu eingegangenen PMs zur Bestimmungsmaus transportiert. Dort bleiben sie liegen, bis der Empfänger sie abholt, längstenfalls i. d. R. bis maximal 100 Tage (Default-Einstellung). Ist eine PM vom Empfänger abgeholt worden, wird sie i. d. R. nach spätestens 30 Tagen gelöscht (Default-Einstellung). Diese letztgenannte Aufbewahrungszeit garantiert eine funktionierende Kommentarverkettung auch dann noch, wenn jemand erst nach Tagen antwortet.
Durch Verkettungsfehler oder Schäden an der Datenbank kann es passieren, daß eine PM ganz oder in Teilen an einen falschen Empfänger geht - derartige Pannen sind selten, allerdings schon vorgekommen. Da die Zustellung von PMs an die Empfänger (neben einer korrekten Adressierung) von eine funktionierenden Technik abhängt und diese naturgemäß fehleranfällig ist, kann eine Zustellung nicht in jedem Fall garantiert werden.
Erhält ein Benutzer einer Mailbox im MausNet an einem Tag von einem Absender mehrere PMs über das MausNet mit einem Gesamtvolumen von über 64 KB, so werden die Mitteilungen, die über das Limit von 64 KB hinausgehen, an den Wochensysop der ersten MAUS, die auf dem Transportweg liegt, geleitet. Ab MausNet 1.99 werden diese Massenmails schon in dieser auf dem Transportweg liegenden MAUS auf "gelesen" gesetzt und werden dadurch nicht mehr automatisch beim MausTausch des Wochensysops in dessen Outfile exportiert. In jeder MAUS muß eine Version des MausNets eingesetzt werden, die dieses Setzen des Gelesen-Flags für Massenmails beherrscht. Die auf "Gelesen" gesetzten Massenmails sollen in der Regel nicht von den Sysops gelesen werden. Eine Ausnahme hiervon liegt insbesondere dann vor, wenn die Sysops sich mit dem Absender und dem Empfänger nicht über die Erstattung der Kosten einigen können.
Das 64 KB Limit bei Massenmails ist eine momentane Grenze. Wird sie nach oben oder unten verschoben, sind die Benutzer des MausNets in Maus.Info darauf hinzuweisen. Über eine Änderung dieser Grenze wird mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden. Das von den Sysops jeweils beschlossene Limit ist für alle Mailboxen im MausNet verbindlich.
Mitteilungen an den Sysop einer MAUS (Sysop @ XY oder Sysop Vorname Nachname @ XY) gehen immer an den aktuellen Wochensysop von XY. Dies ist unabhängig davon, mit welchem Sysop der Box XY die Kommunikation begonnen worden ist. Wird der Wochensysop geändert, gehen neu eingehende Antworten auf Sysop-PMs an den neuen Wochensysop von XY. Dies gilt ebenfalls für die maustauschkompatible Software Quark. In beiden Fällen kann der Empfänger auch eine Gruppe von Sysops sein.
Eingehende PMs werden in einer der nächsten Mausversionen verschlüsselt auf der Platte abgelegt. Diese Verschlüsselung ist kein perfekter Schutz, sondern sie soll nur ein versehentliches Lesen von PMs - z. B. beim Testen von datenbankspezifischer Software oder beim Reparieren der Datenbank - verhindern. Eine Kodierung des Benutzer-Passworts ist ebenfalls in Planung.
Was die maustauschkompatible Software Quark angeht, so werden persönliche Mitteilungen in der Quark 1.* unverschlüsselt und in der Quark II verschlüsselt gespeichert. Die aktuelle Boxversion wird beim Login ausgegeben, sie kann zudem beim Sysop der Box erfragt werden.
PMs an Leute außerhalb des MausNets werden über sog. Gateways transportiert. Hat eine PM erst einmal einen Gateway passiert, ist sie der Kontrolle des MausNets in jeder Hinsicht entzogen. Wir können nicht beurteilen, welchen Status PMs in anderen Netzen haben und wie sie dort behandelt werden. Ferner können wir nicht garantieren, daß wir jede Mail an andere Netze oder aus anderen Netzen transportieren können - sei es wegen Volumen, sei es, weil das Anschreiben der Zieladresse kostenpflichtig ist oder kein Gate dorthin existiert. Gleiches gilt für fehlerhaft adressierte Mails.
Die mausseitige Verschlüsselung von PMs (also die o. g. Verschlüsselung von PMs durch die MAUS selbst) muß am Gateway wieder rückgängig gemacht werden. Außerdem bekommen die Quark-Boxen die Mitteilungspakete unverschlüsselt. Beide Sachverhalte betreffen nicht die benutzerseitig verschlüsselten PMs (mittels PGP z. B.). Es ist allerdings zu bedenken, daß nicht in allen Netzen verschlüsselte PMs erlaubt sind und transportiert werden. Im MausNet sind verschlüsselte Mitteilungen erlaubt.
Hier kann nur etwas über das MausNet gesagt werden, weil die Sysops des MausNets nur hier überhaupt Einfluß haben.
Die Sysops des MausNets verpflichten sich zu folgendem Umgang mit PMs:
Persönliche Mitteilungen (PMs) sind Mitteilungen, die ein Absender Person A über das MausNet - zumindest als ein Teil des Transportwegs - an einen Empfänger Person B schickt, unabhängig davon, ob A oder B Benutzer des MausNets sind. Mitteilungen, die offensichtlich von einem Programm verschickt oder geroutet werden, sind den PMs gleichgestellt, wenn der oder die Empfänger Personen sind. Mitteilungen, die von einer Person an ein Programm geschickt werden, sind in der Regel PMs gleichgestellt. Eine Ausnahme kann hier im automatischen Bouncen von Mitteilungen an FTP-Mailer und/oder Listserver bestehen. Es besteht kein Anspruch seitens der Benutzer auf Nutzung von FTP-Mailern und Listservern via MausNet.
Kein Sysop liest persönliche Mitteilungen, die nicht an ihn selbst gerichtet sind. Persönliche Mitteilungen gehen ausschließlich an den berechtigten Empfänger.
Eine Ausnahme hiervon bilden die sog. "Massenmails". Das sind Mitteilungen von einem Absender A an einen Empfänger B, die an einem Tag das Volumen von 64 KB überschritten haben. Mitteilungen dieser Größenordnung sind im MausNet verboten und unterliegen nicht dem grundsätzlichen Schutz von PMs. Dennoch dürfen derartige Massenmails nicht an unbefugte Dritte weitergeleitet werden.
Technische Probleme mit der Zustellbarkeit von PMs, insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Gateways, können es erfordern, eine PM manuell weiterzuleiten. Eine automatisch generierte Bounce-Mitteilung an den Absender der PM ist dem manuellen Weiterleiten vorzuziehen.
Es können Fehler in der PM-Datenbank auftreten, die nur manuell repariert werden können, wenn die dafür vorgesehenen Programme versagt haben. Bei einer solchen manuellen Reparatur wie auch beim Debuggen der Boxsoftware kann es passieren, daß der Sysop Kenntnis vom Inhalt einer PM erlangt, die nicht für ihn bestimmt ist.
Aufgrund oben beschriebener technischer Notwendigkeiten erhaltene Kenntnis vom Inhalt iner PM werden weder weitergegeben noch durch denjenigen, der diese Kenntnis erlangt hat, in irgendeiner Form verwendet.
Höherrangiges Recht geht diesem PM-Manifest vor.
Kodierte itteilungen sind im MausNet erlaubt und werden transportiert, wenn sie nicht über das jeweils gültige Massenmail-Limit (derzeit 64 KB) hinausgehen.
Die Regelung zur Behandlung von PMs innerhalb des MausNets ist für alle derzeitigen und zukünftigen Sysops verbindlich. Ein Sysop, der sich nicht imstande sieht, die o. g. Regelung mitzutragen, muß seinen Job als Sysop aufgeben. Sofern er Betreiber ist, muß er seine MAUS schließen oder diese - nach Rücksprache mit den anderen Sysops des MausNets und deren Zustimmung - einem Sysop übergeben, der bereit ist, die Regelung mitzutragen. Von zukünftigen Sysops und Betreibern wird explizit verlangt, daß sie die o. g. Regelung akzeptieren.
Wird die o. g. Regelung durch Beschluß der Sysops modifiziert, sind die Benutzer des MausNets darüber in Maus.Info zu unterrichten. Die Unterrichtung muß den Text der alten und der neuen Regelung enthalten und ist mit einer Begründung zu versehen. Für eine Modifikation ist mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.
Ein Sysop der gegen o. g. Regelung verstößt, muß das MausNet verlassen. Sofern er Betreiber ist, muß er zudem seine MAUS schließen oder diese - nach Rücksprache mit den anderen Sysops des MausNets und deren Zustimmung - einem Sysop übergeben, der bereit ist, die Regelung mitzutragen.
Sofern der betroffene Sysop Gründe vortragen kann, die geeignet sind, sein Verhalten zumindest teilweise zu rechtfertigen, ist von den Sysops darüber abzustimmen, ob
Eine solche Abstimmung kommt nur auf Antrag des betroffenen Sysops zustande.
Sofern bei der Abstimmung die Punkte a oder b die meisten Stimmen erhalten, muß der betroffene Sysop seine MAUS schließen oder diese - nach Rücksprache mit den anderen Sysops des MausNets und deren Zustimmung - einem Sysop übergeben, der bereit ist, die in diesem PM-Manifest getroffenen Regelungen mitzutragen.